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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Pfalzakademie Lambrecht (Stand 23.02.2026)

Einrichtung des Bezirksverbands Pfalz

 

§ 1 Trägerschaft und Geltungsbereich

(1) Die Pfalzakademie Lambrecht ist eine Einrichtung des Bezirksverbands Pfalz.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über

a) Veranstaltungen der Pfalzakademie (Eigenveranstaltungen),
b) Gastveranstaltungen Dritter,
c) die Überlassung von Gästezimmern,
d) die Nutzung von Seminar- und Veranstaltungsräumen,
e) gastronomische Leistungen sowie
f) sonstige veranstaltungsbezogene Leistungen.

(3) Vertragspartner ist der jeweilige Veranstalter oder die anmeldende Person.

(4) Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Anmeldungen und Buchungen können schriftlich, per E-Mail oder über die Internetseite der Pfalzakademie erfolgen.

(2) Ein Vertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Bestätigung durch die Pfalzakademie zustande.

(3) Ein Anspruch auf Durchführung einer bestimmten Veranstaltung oder auf Bereitstellung bestimmter Räumlichkeiten besteht nicht.

(4) Eigenveranstaltungen der Pfalzakademie werden nur durchgeführt, wenn die jeweils festgelegte Mindestteilnehmerzahl erreicht wird.

3 Leistungsdurchführung und Änderungen

(1) Die Pfalzakademie ist berechtigt, angekündigte Referentinnen und Referenten durch fachlich geeignete Personen zu ersetzen.

(2) Änderungen im Veranstaltungsablauf bleiben vorbehalten, soweit diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigen.

(3) Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus einem sonstigen wichtigen Grund nicht durchgeführt werden, werden die Vertragspartner unverzüglich informiert. Bereits entrichtete Entgelte werden erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 4 Rücktritt des Vertragspartners / Stornierungsbedingungen

4.1 Allgemeine Bestimmungen

(1) Maßgeblich für die Berechnung der Fristen ist der vertraglich vereinbarte Veranstaltungsbeginn.

(2) Rücktrittserklärungen bedürfen der Textform.

4.2 Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Rücktritts- und Stornierungsbedingungen gelten 

für sämtliche Verträge über
a) die Durchführung von Tagesveranstaltungen,
b) Mehrtagesveranstaltungen mit oder ohne Übernachtung,
c) Zimmerkontingente,
d) Seminar- und Veranstaltungsräume sowie
e) gastronomische Leistungen (Catering, Verpflegung).

(2) Maßgeblich ist der vertraglich vereinbarte Veranstaltungsbeginn.

(3) Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

4.3 Ausfallentgelte

Im Falle eines Rücktritts des Vertragspartners werden folgende pauschalierte Ausfallentgelte berechnet:

  • bis 56 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei

  • Ab 55 Kalendertagen: 90 %

  • bei Nichterscheinen: 100 %

4.4 Reduzierung von Teilnehmer- und Zimmerkontingenten

(1) Eine teilweise Reduzierung des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs gilt als Teilrücktritt.

(2) Unabhängig von den vorstehenden Regelungen ist eine kostenfreie Reduzierung des ursprünglich bestätigten Kontingents wie folgt zulässig:

  • bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: Reduzierung um bis zu 10 %

  • bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: weitere Reduzierung um bis zu 5 %

(3) Maßgeblich ist das ursprünglich schriftlich bestätigte Kontingent.

(4) Über die vorstehend genannten Prozentsätze hinausgehende Reduzierungen werden nach Maßgabe der jeweils einschlägigen Stornostaffel berechnet.

4.5 Veranstaltungen aus dem Eigenprogramm

Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Veranstaltungen aus dem Eigenprogramm gelten folgende Stornierungsregelungen:

  • bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei

  • 29 bis 5 Kalendertage: 90 % der Teilnahmegebühr

  • bei Nichterscheinen: 100 %

Die Benennung einer Ersatzperson ist jederzeit kostenfrei möglich.

4.6 Nachweis eines geringeren Schadens

(1) Die Stornopauschalen berücksichtigen ersparte Aufwendungen sowie die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen.

(2) Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4.7 Weitervergabe von Leistungen

Soweit stornierte Leistungen anderweitig vergeben werden können, wird die Ausfallpauschale entsprechend reduziert.

§ 5 Zahlungsbedingungen

(1) Bei Gastveranstaltungen wird das vereinbarte Entgelt nach Veranstaltungsende und Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

(2) Bei Eigenveranstaltungen wird die Teilnahmegebühr nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

§ 6 Haftung

(1) Der Veranstalter haftet für Schäden in den Räumlichkeiten und Zimmern der Pfalzakademie, die durch ihn, seine Beauftragten oder Veranstaltungsteilnehmende verursacht werden.

(2) Über das übliche Maß hinausgehende Verunreinigungen, die eine Sonderreinigung erforderlich machen, werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

(3) Die Haftung der Pfalzakademie richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 7 Urheberrechte

Die im Rahmen von Veranstaltungen ausgegebenen Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe bedarf der schriftlichen Zustimmung.

§ 8 Hausordnung und Datenschutz

Es gelten die Hausordnung sowie die Datenschutzerklärung der Pfalzakademie in der jeweils gültigen Fassung.

§ 9 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Zentralverwaltung des Bezirksverbands Pfalz in Kaiserslautern.

§ 10 Inkrafttreten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 23.02.2026in Kraft und ersetzen die bisherige Fassung vom 01.02.2024.