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Das EEG 2023: Änderungen durch die aktuelle „Osternovelle“ und das neue Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG)

07. 07. 2022 von - Uhr

Trainingsziel/ -inhalt: 

Mit dem Osterpaket der Bundesregierung sind zahlreiche gesetzliche Änderungen zur Beschleunigung der Energiewende auf den Weg gebracht worden. Herzstück der Änderungen ist die Novellierung des EEG, das als EEG 2023 überwiegend zum 01.01.2023 in Kraft treten soll (wobei manche Änderungen bereits im Laufe diesen Jahres wirksam werden sollen). Aktuell finden die Verhandlungen des Gesetzes im Bundestag statt und die Verabschiedung des endgültigen Gesetzestextes wird aller Voraussicht nach Ende Juni 2022 erfolgen.

 

Mit dem EEG 2023 sind erneut zahlreiche Änderungen bei grundlegenden Regelungen, aber auch von zahlreichen Einzelheiten zu erwarten. So sollen nicht nur die Ausbauziele für Wind und Solar erheblich ausgeweitet werden, sondern es werden auch Grundlagen für neue Förderinstrumente diskutiert, v.a. Contracts for Difference - CfD oder innovative Konzepte wie die Kombination von Wind- und PV-Stromerzeugung mit Wasserstoff als Speicher. Die Förderung für PV-Aufdach-Anlagen wird grundlegend angepasst und dabei insbesondere eine Differenzierung zwischen Anlagen in Volleinspeisung und Überschusseinspeisung vorgesehen. Die Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen wird erheblich ausgeweitet (v.a. durch Agri-PV, Floating-PV Moorflächen-PV oder Parkplatz-PV). Die Stromerzeugung aus Biomasse wird zahlreiche neue Anforderungen zur Flexibilisierung erfüllen müssen. Weiterhin sollen neue Privilegien für die Bürgerenergie eingeführt werden. Schließlich sind zahlreiche weitere Änderungen etwa zur Anpassung der kommunalen Beteiligung an Wind- und PV-Anlagen, zum Sanktionsregime für Anlagenbetreiber, zu Modalitäten der Ausschreibungen oder zur Vergütung für Windenergieanlagen geplant.

 

Außerdem wird den Netzumlagen, konkret der KWKG-Umlage und der Offshore-Netz-Umlage, mit einem neuen Energie-Umlage-Gesetz (EnUG) eine neue, vereinheitlichte Rechtsgrundlage gegeben. Zudem erfolgen durch die Umstellung auf eine haushaltsbasierte Förderung der EEG-Anlagen verschiedene Anpassungen im EEG-Belastungsausgleich, die ebenfalls im neuen EnUG geregelt werden.

 

Wir möchten Ihnen daher auch dieses neue EnUG vorstellen und Sie auf das künftige System der Energie-Umlagen vorbereiten. Sie erhalten einen Überblick über alle ab 2023 geltenden Umlagen sowie die entsprechenden Zuständigkeiten und Pflichten im Belastungsausgleich von ÜNB, VNB und Netznutzern mit besonderem Augenmerk auf Neuerungen im Vergleich zur bisherigen Wälzung nach dem KWKG. Außerdem gehen wir auf die teils bereits bestehenden und teils neuen Privilegierungen ein, darunter für bidirektional betriebene Stromspeicher und Elektro-Ladesäulen sowie elektrisch betriebene Wärmepumpen. 

 

Auch die neue Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) für stromkostenintensive Unternehmen, Schienenbahnen, E-Busse und Landstrom wird im Überblick dargestellt. Klären wollen wir außerdem, was beim Thema Messen und Schätzen von Strommengen noch bleibt.

 

Schließlich möchten wir noch einen Blick auf das laufende Jahr 2022 und die Zukunft der EEG-Umlage werfen, die nach dem „EEG-Entlastungsgesetz“ bereits ab dem 01.07.2022 auf 0 ct/kWh abgesenkt werden soll. Ab 2023 ist eine Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos und eine vollständige Abschaffung der EEG-Umlage vorgesehen. Die sich hieraus ergebenden Besonderheiten bei der Abrechnung für 2022, u. a. bei der Anwendung der sog. claw-back-Regelung für die Eigenversorgung mit KWK-Neuanlagen, sollen hierbei ebenso beleuchtet werden wie die vorgesehenen Übergangsregelungen.

 

Agenda-Auszug:

Das EEG 2023: Änderungen durch die Aktuelle "Osternovelle

  • Überblick und Stand des Verfahrens
  • Neuerungen bei den Förderinstrumenten
  • Neue Förderbedingungen für Windenergie an Land, für Photovoltaik und für Biomasse
  • Änderungen bei EEG-Umlage, Eigenversorgung, den Meldepflichten und Herkunftsnachweisen

 

Das neue Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) kurz und knapp

  • Das neue Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) und das sog. EEG-Umlageabsenkungsgesetz im Überblick
  • Das künftige System der Energie-Umlagen
  • Das künftige System der Energie-Umlagen

 

Referent:
Jens Vollprecht von BBH

Nähere Informationen zu unseren Referenten*innen finden Sie unter: https://www.die-bbh-gruppe.de/de/experten

 

Preis/Gebühr:

Die Zugangsdaten für das Online-Training erhalten Sie spätestens am Vortag.

Die Trainings-/Seminargebühr beträgt 300,00 € pro Person und ist nach § 4 Nr. 22a UStG steuerfrei.

 

Anmeldeschluss: 27.06.2022

Die Anmeldebestätigung senden wir Ihnen gerne nach Ablauf der Anmeldefrist zu.

 

Nachstehend finden Sie weitere Informationen, die Agenda sowie ein Anmeldungsformular oder hier geht es direkt zum Online-Ticket.

 

Agenda

Anmeldeformular

Hinweis zur Online-Teilnahme - Microsoft-Teams

 

Veranstaltungsort

Online

 

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