Abgesenkte Mehrwertsteuer wird verlängert

Die auf sieben Prozent abgesenkte Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants wird verlängert.

 Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) ab 01.09.2022 in Kraft.

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